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ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart (HRB 24533) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Werastr. 1
70190 Stuttgart
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 24533
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ZULA pharmasoft GmbH aus Stuttgart war im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 24533 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ZULA pharmasoft GmbH ihren Standort nicht geändert. Die ZULA pharmasoft GmbH wies zuletzt 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 12.05.2020)

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Registermeldungen 3

Calendar 09.03.2009
Löschung

ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart, Werastr. 1, 70184 Stuttgart.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.03.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Calendar 09.03.2009
Veränderung

ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart, Werastr. 1, 70184 Stuttgart.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 35,41 Euro auf 25.600,00 Euro erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Bekanntmachungen) und § 5 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Werastr. 1, 70184 Stuttgart. Stammkapital nun: 25.600,00 EUR.

Calendar 09.03.2009
Veränderung

ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart, Werastr. 1, 70184 Stuttgart.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.12.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KAPPA VITA Vertriebsgesellschaft für natürliche Heilmittel GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 221673) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Historie 1

09.03.2009
Registervorgang

Löschung 03.03.2009