ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart, Werastr. 1, 70184 Stuttgart.Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 03.03.2009 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart, Werastr. 1, 70184 Stuttgart.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt und um 35,41 Euro auf 25.600,00 Euro erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Bekanntmachungen) und § 5 (Stammkapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Werastr. 1, 70184 Stuttgart. Stammkapital nun: 25.600,00 EUR.
ZULA pharmasoft GmbH, Stuttgart, Werastr. 1, 70184 Stuttgart.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.12.2008 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KAPPA VITA Vertriebsgesellschaft für natürliche Heilmittel GmbH", Filderstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 221673) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.