ZUNFTMEISTER GMBH, Radolfzell am Bodensee, Badener Straße 29, 78315 Radolfzell am Bodensee. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 62.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 62.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Auf das erhöhte Stammkapital werden Sacheinlagen nach Maßgabe der bei Gericht eingereichten Urkunden geleistet (Einbringung Kommanditanteil an der PH Verwaltungs GmbH & Co. KG).
ZUNFTMEISTER GMBH, Radolfzell am Bodensee, Badener Straße 29, 78315 Radolfzell am Bodensee.Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "PH Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH", Radolfzell am Bodensee (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 550491) auf 60.000,00 EUR erhöht. Geschäftsanschrift: Badener Straße 29, 78315 Radolfzell am Bodensee. Stammkapital nun: 60.000,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Zunftmeister, Rudolf, Radolfzell-Güttingen, * ‒.‒.‒‒. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PH Hotelbetriebs- und Verwaltungs GmbH", Radolfzell am Bodensee (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 550491) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.