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ZWF Verwaltung GmbH & Co.KG, Friesoythe (HRA 204977)

Firmendaten

Anschrift
Elbestr. 7
26169 Friesoythe
Frühere Anschriften: 1
Bergstr. 17, 26122 Oldenburg
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRA 204977
Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die ZWF Verwaltung GmbH & Co.KG aus Friesoythe ist im Handelsregister Oldenburg unter der Nummer HRA 204977 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die ZWF Verwaltung GmbH & Co.KG ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die vollkaufmännische Verwaltung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen.' Die ZWF Verwaltung GmbH & Co.KG weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.08.2019)

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Registermeldungen 2

Calendar 09.02.2017
Veränderung

HRA 204977: ZWF Verwaltung GmbH & Co.KG, Oldenburg, Bergstr. 17, 26122 Oldenburg. Der Sitz ist nach Friesoythe verlegt. Friesoythe. Geschäftsanschrift: Elbestraße 7, 26169 Friesoythe.

Calendar 14.06.2016
Neueintragung

HRA 204977: ZWF Verwaltung GmbH & Co.KG, Oldenburg, Bergstr. 17, 26122 Oldenburg. (Die vollkaufmännische Verwaltung von Immobilien und sonstigen Vermögensgegenständen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bergstr. 17, 26122 Oldenburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ZWF Immobilien GmbH, Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 210789), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ZWF Verwaltung GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 3539) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2015/ 07.03.2016. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der #DV.Auswahl(Text="Betreffende Alternative auswählen",Eingabe="Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Verschmelzung","Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Abspaltung","Aufspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Aufspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Aufspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Aufspaltung","formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"formwechselnden Umwandlung","Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Ausgliederung","Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird."|"Vermögensübertragung")

Historie 2

09.02.2017
Adressänderung

Alte Anschrift:
Bergstr. 17
26122 Oldenburg

Neue Anschrift:
Elbestr. 7
26169 Friesoythe

14.06.2016
Entscheideränderung

Eintritt
ZWF Immobilien GmbH
Persönlich haftender Gesellschafter

Registervorgang

Neueintragung 07.06.2016