HRB 200124: ZWISCHENRÄUME Architekten + Stadtplaner GmbH, München, Blutenburgstraße 85, 80634 München. Je Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Meneses Silva, Lurildo, München, * ‒.‒.‒‒; Näbauer, Roswitha, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
HRB 200124: ZWISCHENRÄUME Architekten + Stadtplaner GmbH, München, Blutenburgstraße 85, 80634 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henning, Brigitte, München, * ‒.‒.‒‒; Siedenburg, Mechthild, München, * ‒.‒.‒‒.
ZWISCHENRÄUME Architekten + Stadtplaner GmbH, München, Blutenburgstraße 85, 80634 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012. Geschäftsanschrift: Blutenburgstraße 85, 80634 München. Gegenstand des Unternehmens: Wahrnehmung von Berufsaufgaben als Architekt im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG, sowie als Stadtplaner im Sinne von Art. 3 Abs. 4 BauKaG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG und sämtliche damit zusammenhängenden Maßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Henning, Brigitte, München, * ‒.‒.‒‒; Näbauer, Roswitha, München, * ‒.‒.‒‒; Siedenburg, Mechthild, München, * ‒.‒.‒‒; Silva, Lurildo Meneses, München, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der ZWISCHENRÄUME - Henning, Näbauer, Siedenburg, Meneses - Architekten + Stadtplaner Partnerschaft mit dem Sitz in München (Amtsgericht München PR 1144). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.