Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
8 |
|
|
b)
Geschäftsführer:
3.
Zabel, Mirjana, * ‒.‒.‒‒, Berlin |
|
|
a)
27.10.2023
Guth |
HRB 129419 B: Zabel Verwaltungs-GmbH, Berlin, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Zabel Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin, deren Tätigkeit der Kauf, der Verkauf und die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden und Wohneinheiten ist. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Frantzen-Zabel, Wilhelmine, geb. Frantzen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 129419 B: Zabel Verwaltungs-GmbH, Berlin, Friedrichstraße 95, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Friedrichstraße 95, 10117 Berlin
HRB 129419 B: Zabel Verwaltungs-GmbH, Berlin, Unter den Linden 14, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Unter den Linden 14, 10117 Berlin
HRA 44692 B: Zabel Immobilien GmbH & Co. KG, Berlin, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2015;11.08.2105 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Zabel Property AG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 169834 B) beschlossen. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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