HRA 6671:Autohaus Zabka Alsdorf KG, Alsdorf, Max-Planck-Straße 17-21, 52477 Alsdorf.Nach Änderung der Firma: Neue Firma: Zabka GmbH & Co. KG. Der Sitz ist nach Aachen verlegt. Nach Sitzverlegung: Aachen. Geschäftsanschrift: Purweider Weg 26, 52070 Aachen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Zabka, Rolf, Stolberg, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Zabka Alsdorf KG, Alsdorf, Max-Planck-Straße 17-21, 52477 Alsdorf. Prokura erloschen: Bartsch, Gerda, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Ergänzend eingetragen: Geschäftsanschrift: Max-Planck-Straße 17-21, 52477 Alsdorf.
Autohaus Zabka Alsdorf KG, Alsdorf (Max-Planck-Str.17-21, 52477 Alsdorf). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Zabka Geschäftsführungs-GmbH, Eschweiler (Amtsgericht Aachen HRB 10887).
Autohaus Zabka Alsdorf KG, Alsdorf (Max-Planck-Str.17-21, 52477 Alsdorf. Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Zabka, Rolf, Eschweiler, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokurist mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Zabka, Guido, Aachen, * ‒.‒.‒‒. Einzelprokuristin: Bartsch, Gerda, Aachen, * ‒.‒.‒‒.
Autohaus Zabka Alsdorf KG, Alsdorf (Max-Planck-Str.17-21, 52477 Alsdorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2006 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage das Vermögens des Autohaus Rolf Zabka mit Sitz in Alsdorf (AG Aachen HRA 1747) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften bzw. Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.