HRA 5249:Dental-Depot Delbeck GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Krefeld, Nelkenstraße 1, 47800 Krefeld.Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Zahnärztliche Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld, Mohnstraße 12, 47800 Krefeld.Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 1, 47800 Krefeld.
Dental-Depot Delbeck GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Krefeld, Mohnstraße 12, 47800 Krefeld.Geschäftsanschrift: Nelkenstraße 1, 47800 Krefeld. Nach Verlegung des Sitzes: Persönlich haftender Gesellschafter: Zahnärztliche Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (AG Krefeld HRB 10661).
Zahnärztliche Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Meerbusch (Mohnstr. 12, 47800 Krefeld). Nach Sitzverlegung (nunmehr AG Krefeld HRB 10661)Krefeld
Zahnärztliche Versorgungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Krefeld (Mohnstr. 12, 47800 Krefeld). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.1.1968, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 18.3.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Meerbusch (bisher AG Neuss HRB 12473) nach Krefeld beschlossen. Gegenstand: die Einrichtung von zahnärzlichen Praxen und Laboratorien sowie der Vertrieb von zahnärztlichen Bedarfsartikeln jeglicher Art. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller sonstigen zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendigen oder nützlichen Geschäfte und Maßnahmen berechtigt. Sie kann auch Vermögensverwaltungen übernehmen, andere Unternehmen neu errichten oder erwerben oder sich an solchen beteiligen, ihre Vertretung oder wirtschaftliche Beratung übernehmen und deren Geschäfte führen. Stammkapital: 60.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Soweit ein zur Vertretung der Gesellschaft berechtigter Geschäftsführer zugleich berechtigter Vertreter einer anderen Gesellschaft ist, an der die Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligt ist oder die ihrerseits Gesellschafterin der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, so kann erauch Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter beider Firmen vornehmen. Geschäftsführer: Delbeck, Hans Wilhelm, Krefeld, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
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