VR 1262: Zahnärztlicher Förderkreis Bayreuth-Kulmbach-Fränkische Schweiz e. V. (ZÄF B-K-F), Bayreuth (Haydnstr. 9, 91320 Ebermannstadt). Die Verschmelzung wurde am 13.06.2022 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Hof VR 1045).
VR 1262: Zahnärztlicher Förderkreis Bayreuth-Kulmbach-Fränkische Schweiz e. V. (ZÄF B-K-F), Bayreuth (Haydnstr. 9, 91320 Ebermannstadt). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2021 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 07.04.2022 und Beschluss der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 16.12.2021 mit dem Verein Zahnärztlicher Förderkreis Hochfranken e. V. mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof VR 1045) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.