HRB 12015: Zahntechnik Jürgen Braunwarth GmbH, Stuttgart, Fritz-Ulrich-Weg 14, 70567 Stuttgart. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Braunwarth, Jürgen, Zahntechniker, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Zahntechnik Jürgen Braunwarth GmbH, Stuttgart, Vaihinger Markt 31, 70563 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Fritz-Ulrich-Weg 14, 70567 Stuttgart.
Zahntechnik Jürgen Braunwarth GmbH, Stuttgart, Vaihinger Markt 31, 70563 Stuttgart.Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Advanced Dental Communication Ulrike Braunwarth e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 724981) am 08.07.2010 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
Zahntechnik Jürgen Braunwarth GmbH, Stuttgart, Vaihinger Markt 31, 70563 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens von Braunwarth, Ulrike, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Advanced Dental Communication Ulrike Braunwarth e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 724981) um 2.500,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Gegenstand geändert; nun: der Betrieb eines zahntechnischen Labors, insbesondere die Herstellung von Kronen- und Brückenersatz, kombinierter- und abnehmbarer Konstruktionen aller Art aus den Materialien Keramik, Edelmetallegierungen, Stahllegierungen und Kuststoff sowie der Handel mit medizinischen Geräten und Zubehör und die Ausübung und Nutzung der Rechte aus Lizenzen. Stammkapital nun: 28.500,00 EUR. Die Einzelkauffrau Braunwarth, Ulrike, geb. Kaiser, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaberin der Firma "Advanced Dental Communication Ulrike Braunwarth e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 724981) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.02.2010 und des Versammlungsbeschlusses vom 23.10.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.