HRB 722763: Zang - Domizil am Isnyberg GmbH, Argenbühl, Oberisnyberg 8, 88260 Argenbühl. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun: Liquidator: Zang, Siegfried, Argenbühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 722763: Zang - Domizil am Isnyberg GmbH, Argenbühl, Oberisnyberg 7, 88260 Argenbühl. Änderung der Geschäftsanschrift: Oberisnyberg 8, 88260 Argenbühl.
Zang - Domizil am Isnyberg GmbH, Argenbühl, (Oberisnyberg 7, 88260 Argenbühl).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gegenstand: Betrieb eines Pflegeheims für jüngere und ältere Menschen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zang, Siegfried, Argenbühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Zang, Siegfried, Argenbühl, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Siegfried Zang, Domizil am Isnyberg e.K.", Argenbühl (Amtsgericht Ulm HRA 721159) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.07.2008 mit Nachtrag vom 25.09.2008 und 21.10.2008. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.