Zapf Technische Dienstleistungen GmbH, Königsberg i. Bay., Obere Mühle 9, 97486 Königsberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Zapf Elektrotechnik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: - die Ausführung von allen Elektroinstallationsarbeiten in Gewerbe, Haushalt und Industrie, - der Handel mit elektrotechnischen Artikeln und Geräten, - die Herstellung und der Vertrieb von Schaltanlagen, Verteiler und Steuerungen für die be- und verarbeitende Industrie, - der Handel mit elektronischen Geräten zur Datenübertragung und Datenbearbeitung und allen Formen der Telekommunikation, deren Wartung, Instandhaltung und Neuinstallation, sowie der Handel mit der dazugehörigen Software, - der Betrieb eines Planungsbüros für Elektroinstallation, das Erstellen von Leistungsverzeichnissen und die Vornahme von Technischen Bauführungen und -leitungen, - das Instandhalten, Warten, Ändern und Erweitern von elektrotechnischen Anlagen, Geräten und Maschinen; Gegenstand des Unternehmens ist ferner - der Mietservice für gewerblich und industriell genutzte Maschinen und Zubehör, der Autokranverleih, das Warten, Instandsetzen und Ändern von Anlagen für die be- und verarbeitende Industrie, ferner der Handel mit und die De- und Remontage von Werkzeugmaschinen und Industrieanlagen, sowie deren inner- und außerbetrieblicher Transport, - die Ausführung von Elektrotiefbau- und Erdkabelverlegearbeiten bis 20 kV, - das Bohren, Sägen und hydraulische Sprengen von Beton, sowie - das Erstellen von Erddurchbrüchen für die Kabel- und Rohrverlegung, jeweils einschließlich der Vornahme sämtlicher mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängender Arbeiten. Die Zapf Elektrotechnik GmbH mit dem Sitz in Königsberg i.Bay. (Amtsgericht Bamberg HRB 3779) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
97486 Königsberg
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.zapf-elektrotechnik.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 3 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Bamberg
Rechtsform: GmbH