HRB 163641: Zauberblick GmbH, Hamburg, Güntherstraße 8, 22087 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Le, Hoai Linh, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 163641: Zauberblick GmbH, Hamburg, Güntherstraße 8, 22087 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Le, Hoai Linh, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 163641: Zauberblick GmbH, Hamburg, Güntherstraße 8, 22087 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.05.2020. Geschäftsanschrift: Güntherstraße 8, 22087 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben eines Wimpernstudios für Wimpernverlängerung sowie der Betrieb eines Online-Verkaufsportals / Versandhandels für Kosmetik- und Pflegeprodukte und Zubehör sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen, ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gerlez, Irina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Gerlez, Irina, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Zauberblick e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 114723) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 07.05.2020. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.07.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.