HRA 6196: Zech & Johns Gerüstbau OHG, Reichshof, Gewerbeparkstr. 13, 51580 Reichshof. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019 im Wege des Formwechsels in die Zech & Johns Gerüstbau GmbH mit Sitz in Reichshof (Amtsgericht Siegburg, HRB 15381) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 15381: Zech & Johns Gerüstbau GmbH, Reichshof, Gewerbeparkstraße 13, 51580 Reichshof. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2019. Geschäftsanschrift: Gewerbeparkstraße 13, 51580 Reichshof. Aufbau, Verleih und Vermietung von Gerüsten sowie der Handel mit Gerüsten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Johns, Clemens Jakob, Wiehl, * ‒.‒.‒‒; Zech, Vladimir, Nümbrecht, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Zech & Johns Gerüstbau OHG, Reichshof (Amtsgericht Siegburg HRA 6196) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6196: Zech & Johns Gerüstbau OHG, Reichshof, Gewerbeparkstr. 13, 51580 Reichshof. Im Wege der Sonderrechtsnachfolge eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Johns GmbH, Reichshof (Amtsgericht Siegburg HRB 14514). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Johns, Clemens Jakob, Reichshof, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6196: Zech & Johns Gerüstbau OHG, Reichshof, Gewerbeparkstr. 13, 51580 Reichshof. (Aufbau, Verleih und Vermietung von Gerüsten sowie der Handel mit Gerüsten). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Gewerbeparkstr. 13, 51580 Reichshof. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Johns, Clemens Jakob, Reichshof, * ‒.‒.‒‒; Zech, Vladimir, Nümbrecht, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.