Zech Projektentwicklungs GmbH, Delmenhorst, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zech Immobilien GmbH am 01.08.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Zech Projektentwicklungs GmbH, Delmenhorst, Lahusenstr. 25, 27749 Delmenhorst. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.06.2011 mit der Zech Immobilien GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21679 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.