Zechbau GmbH, Erkrath, Niermannsweg 11, 40699 Erkrath.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zechbau GmbH, Bremen am 09.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Zechbau GmbH, Erkrath, Niermannsweg 11, 40699 Erkrath.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.07.2009 mit der Zechbau GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 7292 HB) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zechbau GmbH, Erkrath, Niermannsweg 11, 40699 Erkrath.Geschäftsanschrift: Niermannsweg 11, 40699 Erkrath. Die Gesellschaft hat mit der Zech Bau Holding GmbH, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 24542 HB) als herrschendem Unternehmen am 27.11.2008 einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 zugestimmt.
Zechbau GmbH, Erkrath, Niermannsweg 11, 40699 Erkrath.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Laskowski, Dieter, Essen, * ‒.‒.‒‒.
Zechbau GmbH, Erkrath, (Niermannsweg 11, 40699 Erkrath).Bestellt als Geschäftsführer: Zimmer, Günter, Sindelfingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2008 mit der Kurt Zech GmbH mit Sitz in Böblingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 724847) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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