Zehe Verpachtungsbetrieb GmbH & Co. KG, Schweinfurt (Kurt-Römer-Str. 1, 97424 Schweinfurt). Die Verschmelzung wurde am 05.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRA 1183).
Zehe Verpachtungsbetrieb GmbH & Co. KG, Schweinfurt (Kurt-Römer-Str. 1, 97424 Schweinfurt). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Werner Zehe GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 1183) verschmolzen. DieVerschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.