Zeilensprung Medien GmbH, Bochum (Am Alten Stadtpark 63, 44791 Bochum). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers, Tobias Brodhun e.K., (Amtsgericht Bochum HRA 6131) am 20.7.2007 wirksam geworden.
Zeilensprung Medien GmbH, Bochum (Am Alten Stadtpark 63, 44791 Bochum). Das Vermögen der Gesellschaft ist als Ganzes im Wege der Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 6.7.2007 und dem zustimmenden Beschluß der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft vom gleichen Tage auf den Alleingesellschafter Tobias Brodhun, geb. ‒.‒.‒‒, wohnhaft in 44791 Bochum, Am Alten Spadtpark 63 ( übernehmender Rechtsträger ) übertragen worden. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.