Zeitmesser Werbung GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover. Die Verschmelzung mit der Timer Enterprises Company Limited ist am 05.03.2013 wirksam geworden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Zeitmesser Werbung GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 04.12.2012 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Timer Enterprises Company Limited (Registry of Companies 114229) übertragen. Die grenzüberschreitende Verschmelzung wird erst unter den Voraussetzungen des für die übernehmende Gesellschaft geltenden Rechts wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Zeitmesser Werbung GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 eingereicht worden. Danach soll die Zeitmesser Werbung GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 60586) als übertragender Rechtsträger mit der Timer Enterprises Company Limited, Limassol/ Cypern (Handelsregister von Zypern Nr. 114229) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Die Rechte der Gläubiger der übertragenden deutschen Zeitmesser Werbung GmbH ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern einer übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekanntgemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das beschriebene Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung können Gläubiger der übertragenden deutschen Gesellschaft Zeitmesser Werbung GmbH ihre Ansprüche gegen die aufnehmende zypriotische Gesellschaft Timer Enterprises Company Limited geltend machen; die Ansprüche bleiben als solche durch die Verschmelzung unberührt. Die aufnehmende zypriotische Gesellschaft Timer Enterprises Company Limited übernimmt vom Tag der rechtlichen Wirksamkeit der Verschmelzung an alle Verbindlichkeiten der übertragenden deutschen Gesellschaft Zeitmesser Werbung GmbH.Die Gläubiger der aufnehmenden zypriotische Gesellschaft Timer Enterprises Company Limited, deren Forderungen vor dem Tag der Veröffentlichung des gemeinsamen Verschmelzungsplanentwurfs entstanden waren, können innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Mitteilung durch das zypriotische Gesellschaftsregister (Registrar of Companies in Cyprus) durch Antrag Einwände gegen die Verschmelzung erheben. Das Gericht soll, wenn ein Gläubiger wichtige Gründe vorbringt, weshalb die Verschmelzung nicht umgesetzt werden sollte, den Einwand entweder bestätigen oder die grenzüberschreitende Verschmelzung aufgrund ausreichend begebener Sicherheiten genehmigen.Unter folgenden Anschriften können kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden:PricewaterhouseCoopers Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft, Fuhrberger Str. 5, D-30625 Hannover,Anwaltskanzlei E. Economides & Partners LLC, Totalserve House, 17 Gr. Xenopoulou Street, 3106 Limassol, Zypern..
Zeitmesser Werbung GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover. Bestellt als Geschäftsführer: Clement, Pascal, Moskau/Russland, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Py, Jean Luc, Paris, * ‒.‒.‒‒.
Zeitmesser Werbung GmbH, Hannover, Podbielskistr. 333, 30659 Hannover.Nicht mehr Geschäftsführer: Vatus, Philippe, Croissy sur Seine/ Frankreich, * ‒.‒.‒‒.
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