GnR 3161: Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG, Zeitz (Schädestraße 19 a, 06712 Zeitz). Ausgeschieden: Vorstand: Blasel, Helmut, Droyßig, * ‒.‒.‒‒; Freyer, Gerd, Zeitz, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Hannersdörfer, Peggy, Elsteraue OT Langendorf, * ‒.‒.‒‒.
GnR 3161: Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG, Zeitz (Schädestraße 19 a, 06712 Zeitz). Die Generalversammlung vom 20.06.2016 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Dabei wurden u.a. geändert: § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) und § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). . Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsforrnen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen, soweit diese keine Beeinträchtigungen der Wohnqualität der Mitmieter zur Folge haben.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:§ 17 Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben (auszugsweise):(3) Jeder Pflichtanteil ist sofort einzuzahlen. Der Vorstand kann Ratenzahlungen zulassen, jedoch muss in diesem Fall eine angemessene Anzahlung entsprechend der Wohnungsgröße sofort nach Zulassung der Beteiligung, spätestens jedoch vor der Übergabe der Wohnung/Garage eingezahlt werden:1 - Raum-Wohnung mit Küche und Bad = 150,00 EUR Anzahlung2 - 4 Raum-Wohnung mit Küche und Bad = 500,00 EUR AnzahlungVom Beginn des folgenden Monats an sind monatlich mindestens 50 Euro einzuzahlen, bis die Pflichtanteile voll erreicht sind. Die vorzeitige Volleinzahlung der Pflichtanteile ist jeder Zeit möglich.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).
GnR 3161:Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG, Zeitz (Schädestraße 19 a, 06712 Zeitz). Ausgeschieden: Vorstandsmitglied: Förster, Renate, Zeitz, * ‒.‒.‒‒.
ZEITZER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eG, Zeitz (Schädestraße 19 a, 06712 Zeitz). Die Generalversammlung vom 20.06.2012 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls und damit u.a. die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstandes beschlossen. Neue Firma: Zeitzer Wohnungsgenossenschaft eG. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Personenbezogene Daten berichtigt: Vorstandsmitglied: Dietze, Ina, Gutenborn OT Bergisdorf, * ‒.‒.‒‒.
Zeitzer Wohnungsgenossenschaft e. G., Zeitz (Schädestraße 19 a, 06712 Zeitz). Die Vertreterversammlung vom 19.06.2008 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) einschließlich der zugehörigen Anlage 1 und 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Neue Firma: ZEITZER WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT eG. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Anzahl der weiteren Pflicht-Geschäftsanteile entsprechend der Wohnungsgröße (Anlage zu § 17) ist teilweise herabgesetzt.Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.