Zeki Abur Pflaster- und Gartenbau GmbH, Alzey, Weinheimer Landstraße 5, 55232 Alzey. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 und der Zustimmungserklärung ihres einzigen Gesellschafters Zeki Abur, Alzey, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma Zeki Abur e.K., Alzey (Amtsgerichts Mainz, HRA 41172), mit dessen Vermögen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55232 Alzey
Keine frühere Adresse vorhanden
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E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
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Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: GmbH