Zeki Abur e.K., Alzey, Weinheimer Landstraße 5, 55232 Alzey. Die Zeki Abur Pflaster- und Gartenbau GmbH mit Sitz in Alzey (Amtsgericht Mainz HRB 42048) als übertragender Rechtsträger ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2011 und des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 sowie der Zustimmungserklärung des Inhabers Zeki Abur, Alzey, * ‒.‒.‒‒, mit dessen Vermögen verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
55232 Alzey
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Amtsgericht: Mainz
Rechtsform: eK