Zello GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Düsseldorf (Am Ritterskamp 49, 40589 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GfS Gesellschaft für Aufbereitung von Sickerwasser mbH & Co. Kommanditgesellschaft am 24.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Zello GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Düsseldorf (Am Ritterskamp 49, 40589 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.09.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.09.2005 mit der GfS Gesellschaft für Aufbereitung von Sickerwasser mbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Münster (AG Münster HRA 4589) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmendenRechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.