HRB 501203: Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH, Blankenstein, Hauptstraße 16, 07366 Blankenstein. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.09.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der D & Z Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Blankenstein (Amtsgericht Jena HRB 210443) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden.
HRB 501203:Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH, Blankenstein, Hauptstraße 16, 07366 Blankenstein.Prokura erloschen: Krieg, Hansjörg, Wurzbach, * ‒.‒.‒‒.
HRB 501203:Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH, Blankenstein, Hauptstraße 16, 07366 Blankenstein.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Beck, Wolfgang, Lichtenberg, * ‒.‒.‒‒; Dr. Rennert, Sieghard, Naila, * ‒.‒.‒‒; Staron, Jean-Marie, Bochum, * ‒.‒.‒‒.
HRB 501203:Papierfabrik Fährbrücke GmbH, Blankenstein, Hauptstraße 16, 07366 Blankenstein.Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) sowie 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Hauptstraße 16, 07366 Blankenstein. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Zellstoffprodukten aller Art, Papier, Papiererzeugnissen und Bioenergie, die Beratung und Unterstützung verbundener Unternehmen und solcher, die auf den vorgenannten Geschäftsfeldern tätig sind sowie Übernahme von Beteiligungen an solchen Unternehmen und Übernahme ihrer Geschäftsführung. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Krieg, Hansjörg, Wurzbach, * ‒.‒.‒‒; Rennert, Christine, Naila, * ‒.‒.‒‒; Dr. Sörgel, Christian, Hof, * ‒.‒.‒‒; Zimmermann, Angelika, Blankenstein, * ‒.‒.‒‒. Die Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH mit dem Sitz in Blankenstein (Amtsgericht Jena HRB 209855) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 209855:Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH, Blankenstein, Hauptstr. 16, 07366 Blankenstein.Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 12.07.2004 mit der D&Z Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Blankenstein (Amtsgericht Jena HRB 210443) ist durch Aufhebung zum 31.12.2013 beendet. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.05.2014 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Papierfabrik Fährbrücke GmbH mit dem Sitz in Blankenstein (Amtsgericht Jena HRB 501203) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches als bekanntgemacht gilt, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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