HRA 13559: ZENTEK GmbH & Co. KG, Köln, Ettore-Bugatti-Str. 6-14, 51149 Köln.
HRA 13559: ZENTEK GmbH & Co. KG, Köln, Ettore-Bugatti-Str. 6-14, 51149 Köln. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.04.2019 und der Gesellschafterversammlung der ZENTEK Services GmbH & Co. KG, mit Sitz in Köln ( Amtsgericht Köln, HRA 33824) vom 29.04.2019 Vermögensteile, nämlich den Teilbetrieb klassische Entsorgung als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Aufnahme auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.