Zeta MS GmbH, Grafenhausen (In der Briese 8, 79865 Grafenhausen). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 22.08.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Zeta MS GmbH, Grafenhausen (In der Briese 8, 79865 Grafenhausen). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sigma BS GmbH", Grafenhausen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 621430) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zeta MS GmbH, Mockrehna (Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen). Der Sitz der Gesellschaft ist verlegt nach Grafenhausen (nun Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 701245).
Zeta MS GmbH, Grafenhausen (Beim Signauer Schachen 7, 79865 Grafenhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2004. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Mockrehna (Amtsgericht Leipzig HRB 20692) nach Grafenhausen verlegt. Gegenstand: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Stulz, Bernhard, Grafenhausen, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.