HRB 15979: ZfP-Weiland GmbH, Erkelenz, Mittelstraße 3, 41812 Erkelenz. Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die Gesellschaft gemeinsam. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Weiland, Nico, Erkelenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 15979:ZfP-Weiland GmbH, Erkelenz, Mittelstraße 3, 41812 Erkelenz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung, entstanden durch Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Nico Weiland, Erkelenz, * ‒.‒.‒‒, unter der Firma Nico Weiland Werkstoffprüfung e.K. in Erkelenz (Amtsgericht Mönchengladbach HR A 7119) betriebenen Unternehmens aus dem Vermögen des Inhabers nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.12.2013. Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2013. Geschäftsanschrift: Mittelstraße 3, 41812 Erkelenz. Gegenstand des Unternehmens: zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen, Qualitätssicherung, Dokumentation und Industriedienste. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Weiland, Nico, Erkelenz, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.