Ziegelwerk Lauterbach Beteiligungsgesellschaft mbH, Neuental (Unterhof 3, 34599 Neuental). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Manor-Grundstücksverwaltungs-GmbH (Amtsgericht Fritzlar HRB 8110) am 16.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ziegelwerk Lauterbach Beteiligungsgesellschaft mbH, Neuental (Unterhof 3, 34599 Neuental). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 mit Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Nachtragsurkunden vom 14.10.2005, 08.03.2006 und 10.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.07.2006 mit der Manor-Grundstücksverwaltungs-GmbH mit Sitz in Neuental (Amtsgericht Fritzlar - HRB 8110 -) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ziegelwerk Lauterbach Beteiligungsgesellschaft mbH, Neuental (Unterhof 3, 34599 Neuental). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.04.1998 mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.03.2006 geändert. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgeschäften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Ziegelwerk Lauterbach GmbH & Co. KG (Amtsgericht Gießen HRA 2861), deren Gesellschaftszweck die Herstellung und der Handel von Ton- und Keramikprodukten sowie Produkten sonstiger Art ist. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedesel Freiherr zu Eisenbach, Philipp Bodo, Putbus, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Ziegelwerk Lauterbach Beteiligungsgesellschaft mbH, Lauterbach (Hessen) (Unterhof 3, 34599 Neuental). Neuer Sitz: Neuental. Der Sitz ist nach Neuental (jetzt Fritzlar, HRB 11462) verlegt.