Ziegenzuchtverband Mittelfranken e.V., Ansbach, (Rügländer Str. 1, 91522 Ansbach).Die Verschmelzung wurde am 23.07.2009 in das Register des übernehmenden Vereins eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth, VR 10386).
Ziegenzuchtverband Mittelfranken e.V., Ansbach, (Rügländer Str. 1, 91522 Ansbach).Der Verein ist auf Grund des am 08.07.2009 beurkundeten Verschmelzungsvertrages sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine jeweils vom 20.05.2009 mit dem Verein "Verein der Ziegenfreunde Frankens e.V." mit dem Sitz in Emskirchen (Amtsgericht Fürth, VR 10386) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Vereins. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.