HRA 25318:Zimmer Katalysatoren-Recycling GmbH & Co. KG, Hürth, Alleestraße 8, 50354 Hürth.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 im Wege des Formwechsels in die Zimmer Katalysatoren-Recycling GmbH mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln 42 HRB 82276) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zimmer Katalysatoren-Recycling GmbH & Co. KG, Hürth, Alleestraße 8, 50354 Hürth.Geschäftsanschrift: Alleestraße 8, 50354 Hürth.
Zimmer Katalysatoren-Recycling GmbH & Co. KG, Hürth (Alleestraße 8, 50354 Hürth, Recycling von Autoabgaskatalysatoren, der Handel mit Metallen und damit verbundene Dienstleistungen). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Zimmer Verwaltungs GmbH, Hürth (AG Köln HRB 59843), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen der Zimmer Schrott- und Metall-Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hürth (AG Köln HRB 43379) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 30.08.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.08.2007. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.09.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.