Zimmerei/Fassadenbau Gerd Hennig GmbH & Co. KG, Gielow (Am Sonnenberg 31 a, 17139 Gielow). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zimmerei/dachdeckerei Gerd Henning GmbH am 16.07.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Firma ist erloschen.
Zimmerei/Fassadenbau Gerd Hennig GmbH & Co. KG, Gielow (Am Sonnenberg 31 a, 17139 Gielow). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.04.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.04.2007 mit der Gerd Hennig GmbH mit Sitz in Gielow (Amtsgericht HRB 4480) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.