HRB 33617: Zimmerei & Holzbau Uwe Sparenberg GmbH, Hattingen, Johannessegener Str. 48 b, 45527 Hattingen. Entstanden durch Ausgliederung der Vermögens der Uwe Sparenberg e. K. mit Sitz in Hattingen (Amtsgericht Essen HRA 11356) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.04.2022. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
HRB 33617: Zimmerei & Holzbau Uwe Sparenberg GmbH, Hattingen, Johannessegener Str. 48 b, 45527 Hattingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.04.2022. Geschäftsanschrift: Johannessegener Str. 48 b, 45527 Hattingen. Betrieb einer Zimmerei und des Holzbaus. 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sparenberg, Uwe, Sprockhövel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Vermögens der Uwe Sparenberg e. K. mit Sitz in Hattingen (Amtsgericht Essen HRA 11356) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 05.04.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterver-sammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.04.2022. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.