Zimmerei Zeitler GmbH, Essing (Schellnecker Str. 66, 93343 Essing). Die Verschmelzung wurde am 04.07.2006 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRA 7482). Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Absatz 2 UmwG.
Zimmerei Zeitler GmbH, Essing (Schellnecker Str. 66, 93343 Essing). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Zeitler Ulrich, Essing, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Zimmerei Zeitler e.K.mit dem Sitz in Essing geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.