Zimmermann Engineering GmbH & Co. KG, Gladenbach-Erdhausen, Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: ARRK Automotive GmbH, Gladenbach-Erdhausen (Amtsgericht Marburg HRB 2735). Die Gesellschaft ist aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Die Firma ist erloschen.
ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG, Gladenbach-Erdhausen, Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach. Neue Firma: Zimmermann Engineering GmbH & Co. KG. Die Firma ist geändert.
ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG, Gladenbach-Erdhausen, Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ARRK Design & Development GmbH mit Sitz in Gladenbach-Erdhausen (Amtsgericht Marburg HRB 4591) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG, Gladenbach-Erdhausen, (Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.02.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der ARRK Automotive Projects GmbH mit Sitz in Gladenbach-Erdhausen (Amtsgericht Marburg HRB 4594) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ARRK Zimmermann GmbH & Co. KG, Gladenbach-Erdhausen, Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach.Geschäftsanschrift: Blaumühlenweg 5, 35075 Gladenbach.