HRB 6424: Zimmermann Verwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Flieth 9, 42327 Wuppertal. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Magna BÖCO GmbH am 28.02.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6424: Zimmermann Verwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Flieth 9, 42327 Wuppertal. Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.02.2017 mit der Magna BÖCO GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 27962) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6424: Zimmermann Verwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Flieth 9, 42327 Wuppertal. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.02.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.02.2017 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.02.2017 mit der Magna BÖCO GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 27962) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 6424: Zimmermann Verwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Flieth 9, 42327 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Zimmermann, Christian, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Neumann, Franz, Wuppertal, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Roos, Martin, Oestrich-Winkel, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6424: Zimmermann Verwaltungsgesellschaft mbH, Wuppertal, Flieth 9, 42327 Wuppertal. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Alfred., Diplom-Kaufmann, Dortmund.