HRB 770556: Zink Immobilienverwaltung GmbH, Unterensingen, Kelterstraße 43, 72669 Unterensingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bahnmüller geb. Zink, Elke, Nürtingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zink, Helmut, Unterensingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 770556: Zink Immobilienverwaltung GmbH, Unterensingen, Kelterstraße 43, 72669 Unterensingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Helmut Zink Verwaltungs-GmbH", Unterensingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 222851) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 770556: Zink Immobilienverwaltung GmbH, Unterensingen, Kelterstraße 43, 72669 Unterensingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2019. Geschäftsanschrift: Kelterstraße 43, 72669 Unterensingen. Gegenstand: Verwaltung eigenen Grundbesitzes und eigenen Kapitalvermögens, insbesondere Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwertung von Grundstücken und die lang-fristige Beteiligung an anderen Unternehmen gleich welcher Rechtsform, auch zum Zweck der Altersvorsorge der Gesellschafter. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Zink, Helmut, Unterensingen, * ‒.‒.‒‒; Zink, Gisela, Unterensingen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Helmut Zink GmbH & Co. KG", Unterensingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 221891) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 221891: Helmut Zink GmbH & Co. KG, Unterensingen, Kelterstr. 43, 72669 Unterensingen. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 09.08.2019 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Zink Immobilienverwaltung GmbH", Unterensingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 770556) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.