HRA 1580: ZinkPower Heinebach GmbH & Co. KG, Alheim, Im Gehege 3, 36211 Alheim. Die Liquidation ist beendet. Firma ist erloschen.
HRA 1580:ZinkPower Heinebach GmbH & Co. KG, Alheim, Im Gehege 3, 36211 Alheim.Jeder Liquidator vertritt einzeln. Bestellt als Liquidatorin: Kopf, Magda, Kirchheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
ZinkPower Heinebach GmbH & Co. KG, Alheim, Im Gehege 3, 36211 Alheim.Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 12.05.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
ZinkPower Heinebach GmbH & Co. KG, Alheim, Im Gehege 3, 36211 Alheim.Geschäftsanschrift: Im Gehege 3, 36211 Alheim. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Kopf Beteiligungs GmbH, Kirchheim unter Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 728193), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens - Betriebsstätte Werk Heinebach - der ZinkPower Calbe GmbH & Co. KG mit Sitz in Calbe (Amtsgericht Stendal HRA 22173) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 26.03.2009 Bezug genommen.Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Im übrigen wird auf den Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 26.03.2009 Bezug genommen.
ZinkPower Heinebach GmbH & Co. KG, Alheim, (Im Gehege 3, 36211 Alheim).(Handelsgeschäfte mit Metallen aller Art, Dienstleistungen aller Art, Halten und Verwalten von Beteiligungen.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Kopf Beteiligungs GmbH, Schlierbach (Amtsgericht Ulm HRB 533127), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.