Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, Zweigniederlas-
sungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Ver-
tretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
11 |
b)
Geschäftsanschrift:
Grabauer Straße 6-8, 21493
Schwarzenbek |
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a)
17.01.2024
Schuppenhauer |
HRA 615 SB: Zinnotel Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG von 1997, Schwarzenbek, Meiereistr. 3, 21493 Schwarzenbek. Inhaber: Änderung zu Nr. 3: Erweiterung der Vertretungsbefugnis; Persönlich haftender Gesellschafter: Peter Preuß Holding GmbH; mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRA 615 SB: Zinnotel Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG von 1997, Schwarzenbek, Meiereistr. 3, 21493 Schwarzenbek. Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Preuß, Peter
HRA 615 SB: Zinnotel Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG von 1997, Schwarzenbek, Meiereistr. 3, 21493 Schwarzenbek. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. "schöner inseln!" Zinnotel Hotels und Ferienwohnungen GmbH; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Peter Preuß Holding GmbH, Schwarzenbek (Amtsgericht Lübeck, HRB 1202 SB)
HRA 615 SB: Zinnotel Grundbesitzverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG von 1997, Schwarzenbek, Meiereistr. 3, 21493 Schwarzenbek. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage mit der P. Preuß Immobilien KG mit Sitz in Schwarzenbek (Amtsgericht Lübeck HRA 670 SB)durch Übernahme des Vermögens dieser Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluss der Abwicklung verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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