Zitzmann Bauelemente GmbH, Cham (Ringstr. 56, 93413 Cham). Die Verschmelzung wurde am 19.08.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRB 2349).
Zitzmann Bauelemente GmbH, Cham (Ringstr. 56, 93413 Cham). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag auf die Hans Zitzmann Betonwerk GmbH (künftig: Zitzmann Baustoffe-Betonwerk GmbH) mit dem Sitz in Cham (Amtsgericht Regensburg HRB 2349) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.