Zollner Corporate Services AG, Cham (Thierlsteiner Str. 5, 93413 Cham). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.06.2007 sowie des Beschlusses ihrer Hauptversammlung vom 19.06.2007 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 19.06.2007 auf die Zollner Elektronik AG mit dem Sitz in Zandt (Amtsgericht Regensburg HRB 8354) als übernehmender Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zollner Corporate Services AG, Cham (Thierlsteiner Str. 5, 93413 Cham). Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Zollner Elektronik AG, Zandt (Amtsgericht Regensburg HRB 8354) beim Amtsgericht Regensburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
Zollner Corporate Services AG, Cham (Thierlsteiner Str. 5, 93413 Cham). Die ZEN Zollner Elektronik GmbH mit dem Sitz in Neukirchen b. Hl. Blut (Amtsgericht Regensburg HRB 4463) als übertragende Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2004 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 20.12.2004 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 20.12.2004 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zollner Corporate Services AG, Cham (Thierlsteiner Str. 5, 93413 Cham) - übernehmende Gesellschaft - . Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der Firma ZEN Zollner Elektronik GmbH, Neukirchen b. Hl. Blut, Lamer Str. 22 - übertragende Gesellschaft - (Amtsgericht Regensburg HRB 4463) beim Amtsgericht Regensburg (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.