Zoo-Becke GmbH, Essen, (Rellinghauser Str. 186, 45128 Essen).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zoo Becke e.K., Essen (Amtsgericht Essen, HRA 9202) am 09.10.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Zoo-Becke GmbH, Essen, (Rellinghauser Str. 186, 45128 Essen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Zoo Becke e.K., Essen (Amtsgericht Essen 89 AR 759/08) auftretenden Kaufmann Becke, Manfred übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.