HRB 5048: Zoofachmarkt Hoffmann GmbH, Bottrop, Industriestr. 27, 46236 Bottrop. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Zoofachmarkt LZL Rheinland GmbH am 10.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 5048: Zoofachmarkt Hoffmann GmbH, Bottrop, Industriestr. 27, 46236 Bottrop. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.12.2021 mit der Zoofachmarkt LZL Rheinland GmbH mit Sitz in Langenfeld (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 46118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.