HRB 28224: Zschornack-Trans GmbH Spezialtransporte, Räckelwitz, Horkaer Str. 1 b, 01920 Räckelwitz OT Neudörfel. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 28224: Zschornack-Trans GmbH Spezialtransporte, Räckelwitz, Horkaer Str. 1 b, 01920 Räckelwitz OT Neudörfel. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. geändert, nunmehr: Liquidator: Zschornack, Alfons, Ralbitz-Rosenthal OT Schönau, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Zschornack, Maik, Ralbitz-Rosenthal OT Schönau, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Zschornack-Trans GmbH Spezialtransporte, Räckelwitz, Horkaer Str. 1 b, 01920 Räckelwitz OT Neudörfel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2009 mit Nachtrag vom 18.09.2009. Geschäftsanschrift: Horkaer Str. 1 b, 01920 Räckelwitz OT Neudörfel. Gegenstand des Unternehmens: Transport von Gütern sowie der Handel mit Maschinen aller Art. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zschornack, Alfons, Ralbitz-Rosenthal OT Schönau, * ‒.‒.‒‒; Zschornack, Maik, Ralbitz-Rosenthal OT Schönau, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Zschornack-Trans e.K. mit dem Sitz in Räckelwitz (Amtsgericht Dresden HRA 7223) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 27.08.2009.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.