HRB 6235:Zuckerfabrik Jülich GmbH, Jülich, Dürener Str. 20, 52428 Jülich.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG am 20.12.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 6235:Zuckerfabrik Jülich GmbH, Jülich, Dürener Str. 20, 52428 Jülich.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 07.11.2013 mit der Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRA 13089) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zuckerfabrik Jülich GmbH, Jülich, Dürener Str. 20, 52428 Jülich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2013 mit der Gutsverwaltung Lorsbeck GmbH mit Sitz in Jülich (Amtsgericht Düren, HRB 3656) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zuckerfabrik Jülich GmbH, Jülich, Dürener Str. 20, 52428 Jülich. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2013 mit der Westzucker Projektentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Jülich (Amtsgericht Düren HRB 3844) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zuckerfabrik Jülich GmbH, Jülich, Dürener Str. 20, 52428 Jülich. Geschäftsführer: Wiesenthal, Michael, Köln, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. rer. pol Geisen, Bernd, Mendig, * ‒.‒.‒‒.
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