Zukowsky Classic Cars GmbH, Hamburg, Sünthelstr. 20A, 22457 Hamburg. Geschäftsanschrift: Süntelstraße 20A, 22457 Hamburg.
Zukowsky Classic Cars GmbH, Hamburg, Warnstedtstr. 28, 22525 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Sünthelstr. 20A, 22457 Hamburg.
Zukowsky Classic Cars GmbH, Hamburg, Warnstedtstr. 28, 22525 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2008. Geschäftsanschrift: Warnstedtstr. 28, 22525 Hamburg. Gegenstand: Reparatur und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen aller Art, die Restaurierung von Oldtimern, Beseitigung von technischen Mängeln, Unfallreparatur, Spezialumbauten, Tuning, alles an Kraftfahrzeugen, Hol- und Bringservice, Lackierungen, Reifen-Service, Außenmontage, Autovermietungen für exklusive Anlässe aller Art, soweit dazu keine besondere behördliche Genehmigung erforderlich ist. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Zukowsky, Sven, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Zukowsky, Sven, Hamburg * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Zukowsky Classic Cars e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 106475) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2008. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 28.02.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.