Zur Düne GmbH, Zinnowitz, Dünenstraße 9, 17454 Zinnowitz. Nicht mehr Geschäftsführer: Preuß, Peter, Zinnowitz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Meisel, Kurt, Gützkow, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zur Düne GmbH, Zinnowitz, Dünenstraße 9, 17454 Zinnowitz.
Zur Düne GmbH, Zinnowitz, Dünenstraße 9, 17454 Zinnowitz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2013. Geschäftsanschrift: Dünenstraße 9, 17454 Zinnowitz. Gegenstand: der Betrieb des gastronomischen Betriebes "Zur Düne" in Zinnowitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Preuß, Peter, Zinnowitz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der "schöner inseln!" Zinnotel Hotels- und Ferienwohnungen GmbH mit Sitz in Schwarzenbek (AG Lübeck HRB 469 SB ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.03.2013 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.03.2013. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.