Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH, Hamburg, Warburgstraße 50 c/o Latham & Watkins, 20354 Hamburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kaffee Partner Holding GmbH am 15.07.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH, Hamburg, Warburgstraße 50 c/o Latham & Watkins, 20354 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.06.2010 mit der Kaffee Partner Holding GmbH mit Sitz in Wallenhorst (AG Osnabrück HRB 200376) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH, Hamburg, Warburgstraße 50 c/o Latham & Watkins, 20354 Hamburg.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.06.2010 mit der MAURITIUS 1. Vermögensverwaltungs GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRB 104023 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH, Hamburg, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Warburgstraße 50 c/o Latham & Watkins, 20354 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an in- oder ausländischen Gesellschaften oder Unternehmen jeder Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dr. Schneider, Henning C., Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Battenfeld, Marc, Zollikon/Schweiz, * ‒.‒.‒‒; Flaig, Daniel, Zug, Schweiz, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zweihundertvierundzwanzigste Verwaltungsgesellschaft Dammtor mbH, Hamburg, Warburgstraße 50, 20354 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2009. Geschäftsanschrift: Warburgstraße 50, 20354 Hamburg. Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Schneider, Henning C., Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.