HRA 11726: Zweite Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG, Anklam, Konrad-Zuse-Straße 8, 17389 Anklam. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Biogas Böddenstedt Verwaltungs GmbH, Salzwedel (Amtsgericht Stendal HRB 13688), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Biogas Anklam Verwaltungs-GmbH, Anklam (AG Stralsund HRB 6108).
HRA 11726:Zweite Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG, Anklam, Konrad-Zuse-Straße 8, 17389 Anklam.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.02.2015 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 05.02.2015 mit die Dritte Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Anklam (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 11723) und Biogas Quakenbrück GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 201598) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 11726:Zweite Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG, Anklam, Konrad-Zuse-Straße 8, 17389 Anklam.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.11.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.11.2014 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträgers vom 14.11.2014 mit der Biogas Kalefeld GmbH & Co. KG mit Sitz in Kalefeld (Amtsgericht Göttingen HRA 200291), Vierte Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Anklam (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 11721), Fünfte Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Anklam (Amtsgericht Neubrandenburg HRA 11728) und Sechste Biogas Anklam Betriebs GmbH & Co. KG mit Sitz in Lohne (Amtsgericht Oldenburg HRA 202506) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.