HRA 11497:Zweite CasaLog GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Arnulfstraße 3, 66119 Saarbrücken.Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Aquila Capital Investment Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 120231). Persönlich haftender Gesellschafter: Objekt Holzgerlingen Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100970).
HRA 11497:Zweite CasaLog GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Arnulfstraße 3, 66119 Saarbrücken.Berichtigung zur Veröffentlichung vom heutigen Tage: Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Aquila Capital Investment Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 120231). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Objekt Holzgerlingen Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100970).
Zweite CasaLog GmbH & Co. KG, Saarbrücken, Arnulfstraße 3, 66119 Saarbrücken. (Der Ankauf sowie das Halten und Verwalten von bebauten und unbebauten Grundstücken.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Arnulfstraße 3, 66119 Saarbrücken. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Objekt Holzgerlingen Geschäftsführungsgesellschaft mbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 100970), mit der Befugnis -auch für die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Zweite CasaLog GmbH, Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19802) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.