HRA 105402:Zweite Elbe German Retail GmbH & Co. KG, Hamburg, Große Elbstraße 47, 22767 Hamburg.Persönlich haftender Gesellschafter: Fünfte Paribus Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 99098). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Handelsgeschäft ist von dem alleinigen Gesellschafter Paribus Beteiligungen GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 92245), mit allen Aktiva und Passiva übernommen worden. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Firma ist erloschen.
Zweite Elbe German Retail GmbH & Co. KG, Hamburg (Große Elbstraße 47, 22767 Hamburg, Verwaltung des Vermögens der Gesellschaft, insbesondere seine Anlage in bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Bebauung sowie nachhaltige Nutzung von gesellschaftseigenen Grundstücken und Gebäuden durch Vermietung und Verpachtung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Fünfte Paribus Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 99098). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SCM 3. Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 95074) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 19.01.2007. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.