HRB 11206: Zweite ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung, Dorsten, Barbarastraße 56 a, 46282 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2022 mit der ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6609) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.05.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11206: Zweite ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung, Dorsten, Barbarastraße 56 a, 46282 Dorsten. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.04.2022 mit der ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 6609) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 17.05.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 11206: Zweite ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung, Dorsten, Bauhausstiege 2, 46282 Dorsten. Änderung zur Geschäftsanschrift: Barbarastraße 56 a, 46282 Dorsten.
HRB 11206: Zweite ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung, Dorsten, Bauhausstiege 2, 46282 Dorsten. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernhardt, Detlef, Dorsten, * ‒.‒.‒‒. Nach geänderter konkreter Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Haase, Werner Andre, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 11206: Zweite ipe Dorsten GmbH Immobilien-Projekte-Entwicklung, Dorsten, Bauhausstiege 2, 46282 Dorsten. Nach geänderter konkreter Vertretungsbefugnis weiterhin Geschäftsführer: Bernhardt, Detlef, Dorsten, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Haase, Werner André, Dorsten, * ‒.‒.‒‒.
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